Osteo­pa­thie – Hono­rar und Erstattung

Die Kör­per­sin­fo­nie ist eine Pri­vat­pra­xis. Die Liqui­da­ti­on erfolgt im Anschluss Ihrer Behand­lung per EC-Kar­te oder in Bar. Eine Rech­nung stel­le ich Ihnen nach der Gebüh­ren­ord­nung für Heil­prak­ti­ker (GebüH).
Falls Sie bei einer pri­va­ten Kran­ken­kas­se ver­si­chert sind oder eine Zusatz­ver­si­che­rung für Heil­prak­ti­ker abge­schlos­sen haben, kön­nen Sie die aus­ge­stell­te Rech­nung zur Erstat­tung einreichen.

Wer­den die Osteo­pa­thie-Kos­ten von Ihrer gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se übernommen?

Inzwi­schen erstat­ten vie­le gesetz­li­che Kran­ken­kas­sen ganz oder teil­wei­se die Behand­lung bei einem aus­rei­chend qua­li­fi­zier­ten Osteo­pa­then. Die Vor­aus­set­zun­gen zur Kos­ten­über­nah­me sind dabei von Kas­se zu Kas­se unterschiedlich.
In der Regel benö­tigt es dafür die Mit­glied­schaft in einem der füh­ren­den Osteo­pa­thie­ver­bän­de, sowie eine Pri­vat­ver­ord­nung vom Arzt.
Die KÖR­PER­SIN­FO­NIE – Pra­xis für Osteo­pa­thie ist im VOD (Ver­band der Osteo­pa­then Deutsch­land e.V.), dem ältes­ten und größ­ten Osteo­pa­thie Ver­band in Deutsch­land mit mir als Heil­prak­ti­ker mit Fach­aus­rich­tung Osteo­pa­thie gelistet.
In wel­cher Höhe die Kos­ten über­nom­men wer­den, erfra­gen Sie bit­te direkt bei Ihrer Krankenversicherung.

Eine Über­sicht aller Kran­ken­kas­sen, wel­che die Osteo­pa­thie bezu­schus­sen fin­den Sie über den fol­gen­den Link: