Osteopathie – Honorar und Erstattung
Die Körpersinfonie ist eine Privatpraxis. Die Liquidation erfolgt im Anschluss Ihrer Behandlung per EC-Karte oder in Bar. Eine Rechnung stelle ich Ihnen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Falls Sie bei einer privaten Krankenkasse versichert sind oder eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abgeschlossen haben, können Sie die ausgestellte Rechnung zur Erstattung einreichen.
Werden die Osteopathie-Kosten von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen?
Inzwischen erstatten viele gesetzliche Krankenkassen ganz oder teilweise die Behandlung bei einem ausreichend qualifizierten Osteopathen. Die Voraussetzungen zur Kostenübernahme sind dabei von Kasse zu Kasse unterschiedlich.
In der Regel benötigt es dafür die Mitgliedschaft in einem der führenden Osteopathieverbände, sowie eine Privatverordnung vom Arzt.
Die KÖRPERSINFONIE – Praxis für Osteopathie ist im VOD (Verband der Osteopathen Deutschland e.V.), dem ältesten und größten Osteopathie Verband in Deutschland mit mir als Heilpraktiker mit Fachausrichtung Osteopathie gelistet.
In welcher Höhe die Kosten übernommen werden, erfragen Sie bitte direkt bei Ihrer Krankenversicherung.
Eine Übersicht aller Krankenkassen, welche die Osteopathie bezuschussen finden Sie über den folgenden Link: